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Stellungnahme des Seniorenverbandes BRH an die Medien zur Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung In Ihrer Ausgabe vom 19.01.2010 berichten Sie über eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und behaupten darin, dass die Pensionen höher liegen als die Renten z.B. eines Facharbeiters und eines einfachen Angestellten. Berücksichtigt wird wie so oft nicht, dass der Vergleich angestellt werden muss zwischen Pensionen und gesetzlicher sowie betrieblicher Altersvorsorge. In unseren Reihen gibt es Beamte bzw. Pensionäre aus dem einfachen und mittleren Dienst, deren Pensionen nicht weit vom Sozialhilfeniveau liegen. Ein Pensionär des Landes Niedersachsen der Besoldungsgruppe A 4 erhält in der Endstufe eine Bruttojahrespension von rund € 16.000,00. Insbesondere die Witwen dieser Beamten und Pensionäre haben Alterseinkünfte oftmals am Niveau der Grundsicherung. Ein weiterer Aspekt bleibt unerwähnt, nämlich dass in die Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt wird. Alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, lassen sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien und sorgen selbst vor. Bei den „Staatsdienern“ sind allerdings sämtliche Besoldungsgruppen einbezogen bis zum Staatssekretär. Auch die Feststellung, Beamte würden keine Sozialabgaben leisten, ist mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang zu bringen. Die Beamten beteiligen sich mit eigenen Beiträgen an der finanziellen Ausgestaltung ihrer späteren Altersvorsorge. Im Besoldungsreformgesetz des Jahres 1957 ist festgeschrieben, dass die Grundgehälter der Beamten um 7 Prozent gekürzt wurden, als Beitrag zur Versorgung. In der amtlichen Begründung zum Bundesbeamtengesetz (Bundestagsdrucksache I/2846 S. 35) heißt es: „Die Beamtenbesoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Diese Besoldungskürzung erfasst alle Besoldungsgruppen ohne Berücksichtigung einer Beitragsbemessungsgrenze. Auch das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 29.06.1961 aus: „Auch der NUR-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistungen erdient, seine Bezüge während der aktiven Zeit sind entsprechend niedriger und bleiben es ggf. auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken.“ In der jüngsten Entscheidung in Sachen Rentenbesteuerung hat das Bundesverfassungsgericht am 06.03.2002 (Az.: 2 BvL 17/99) erneut klargestellt: „Bei Beamten berücksichtigt der Dienstherr bei der Gehaltszahlung die von ihm zu tragenden Versorgungslasten“. Mit den Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung kann die beamtenrechtliche Versorgung nicht verglichen werden. Es handelt sich um ein eigenständiges Alterssicherungssystem. Die gesetzliche Rente beruht auf den Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts, Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Zahlungen, aus denen sich später die Rentenleistung errechnet. Große Summen werden jährlich aus Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse überwiesen. Im Jahr 2002 waren es 73 Mrd. Euro. Ein Vergleich beider Alterssicherungssysteme verbietet sich auch deshalb, weil verschiedene Ziele verfolgt werden. Das Beamtenversorgungssystem hat das Ziel, für den Beamten und seine Familienangehörigen eine umfassende Altersversorgung zu gewährleisten und soll die Ansprüche aus der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversorgung kompensieren. Die gesetzliche Rente hingegen war und wurde nie als allumfassende Vorsorge der Arbeitnehmer verstanden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Berberich BRH-Bundesvorsitzender In der Welt am Sonntag vom 24-01-2010 ist ein weiterer Artikel von dem Redakteur Greive zu Pensionen und Renten zu finden. Einzusehen und auszudrucken unter: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5960024/Haben-es-Pensionaere-zu-gut.html . Der BRH wird in seiner Mitgliederzeitschrift umfassend zu der Studie Stellung beziehen und weiterhin die unsachliche Studie anprangern. Leider haben die Medien nur spärlich die Gegendarstellung des dbb und des BRH aufgegriffen. Wir werden jedoch weiterhin unsere Sicht der Dinge vortragen.
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