Die neue Dualität von PKV und GKV

Private und gesetzliche Krankenversicherung in einer neuen Dualität, davon berichtet das Magazin „Die Krankenversicherung“ in ihrer Novemberausgabe. Abgestellt wird auf die „Koexistenz statt Konkurrenz“ in der neuen Dualität privater und gesetzlicher KV.

Hierin wird die Chance erachtet, den zeitgemäßen Herausforderungen wie höhere Lebenserwartung, medizinischem Fortschritt, individualisierten Absicherungsansprüchen am Gesundheitsmarkt zu begegnen. Hier geht es um die Nutzung der Synergieeffekte beider Institutionen. Die Stärken müssen vereinigt werden und die verschiedenen Angebote können vernetzt werden, so dass die Mitglieder die Produkt- und Versorgungsangebote von beiden Versicherungen gemeinsam beschafft erhalten. Eine Zusammenarbeit in der Kosten- und Ressourcensteuerung wäre ebenfalls ein deutliches Zeichen der Bündelung von Stärken.

Auch im Hinblick auf veränderte Kunden- bzw. Mitgliederwünsche ließe sich nicht nur schnell reagieren, sondern auch Kostenvorteile erwirtschaften.

Als Maßnahmen kämen gemeinsame Versorgungsverträge und die Abstimmung der Produkt- und Serviceangebote (z. B. im Bereich der Arzneien und Hilfsmittel) in Betracht. Hierbei werden gemeinsam erfolgreiche Versorgungs- und Vertriebsstrukturen genutzt und der Kunde profitiert am Ende von maßgeschneiderten Tarifen. Nicht zuletzt resultiere daraus eine bessere medizinische Versorgung und ein fester Ansprechpartner für den Kunden. 

Diese neue Dualität bedarf jedoch ebenfalls einer Anpassung durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Zustandekommen von Kooperationen hängt hiervon ganz entscheidend ab. Die Leistungen der GKV sind weitestgehend vom Gesetzgeber definiert, d.h. hier müsste im Hinblick auf einen Kooperationspartner der Gesetzeswortlaut ergänzt werden. Bislang ist im Gesetz kein Kooperationspartner vorgesehen. Außerdem ist es eine Verpflichtung der GKV, die Mittel nur für gesetzlich bestimmte Aufgaben einzusetzen.

Bei der PKV hingegen ist es nicht möglich, Aufgaben der GKV einfach zu übernehmen, wie z.B. die Begleitung von Patienten mit schweren Krankheitsbildern. Auch die Koordination der diversen Behandlungsschritte ist ihnen untersagt. Selbst der Austausch von Daten/Sozialdaten wäre eingeschränkt. Das würde zwar auch den Zeitaufwand verringern, ist jedoch noch nicht gesetzlich entsprechend der neuen Konstellation geregelt.

Als Fazit ließe sich festhalten, dass eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen tatsächlich beiden Partnern Kostensenkungen ermöglichte und – gleichzeitig Kundennutzen- Qualitätsverbesserungen zur Folge hätte. Ein Wettbewerb würde nach wie vor existieren, lediglich dann auf die Ebene der verschiedenen Kooperationen verschoben. Erst mit rechtlicher Unterstützung ließe sich das Potential der neuen Dualität ausnützen.

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