A k t u e l l
 

April 2010 im Zeichen einer Medienkampagne

über die zukünftigen Versorgungsausgaben

BRH mahnt Sachlichkeit und Redlichkeit an

 

Der April 2010 stand ganz im Zeichen einer breiten Medienkampagne zur zukünftigen Entwicklung der Versorgungsausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden. Als Konsequenz werden steigende Steuern und höhere Schulden prognostiziert und mit Vergleichen zu Rentenansprüchen der Eindruck erweckt, die Pensionen seien zu üppig und luxuriös ausgelegt. Hier einige Auszüge von Beiträgen in den Printmedien:

Die WELT titelt am 19. April: „Deutsche Städte – Beamten-Pensionen bringen griechische Zustände“ und schreibt dazu: „Vielen Städten in Deutschland drohen griechische Verhältnisse. Die Kommunen haben zu wenig Geld für ihre alternden Mitarbeiter zurückgelegt. Das wird sich bitter rächen, denn die Zahl der Pensionäre steigt rasant: Künftig müssen Abermillionen Euro für deren Versorgung ausgezahlt werden.“ OB Torsten Albig von Kiel wird mit den Worten zitiert: „Ich zahle heute über 20 Millionen Euro für Pensionslasten. Die Menschen, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, arbeiten teilweise schon seit Jahren für die Stadt. Keinen Euro haben wir bisher dafür angespart. Daran sind nicht die Beamten schuld. Es ist die Schuld der Politiker, die nicht vorgesorgt haben.“

Die Wirtschafts-Woche zieht zwei Tage später nach und stellt unter der Rubrik „Staatsdiener“ fest „Beamtenpensionen sprengen die Haushalte. Die Pensionsansprüche von Beamten explodieren. Droht den Staatsdienern eine schmerzhafte Reform? Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden.“ In einem umfassenden Beitrag wird gefragt und festgestellt: „Müssen Deutschlands Beamte deshalb um ihre Altersbezüge zittern? Oder können sie darauf bauen, dass ihr oberster Dienstherr seine im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht wahrnimmt? Was gut wäre für Pensionäre, wäre schlecht für die Allgemeinheit. Denn hält der Staat sein Versorgungsversprechen, würde das vor allem eines bedeuten: Notfalls greifen öffentliche Kassen den Beamten im Ruhestand auf Pump unter die Arme – mit der Folge steigender Steuern und wachsender Schulden. Reformen hingegen würden auf starken Widerstand treffen, denn das deutsche Beamtentum hat eine mächtige Lobby. Legendär die Frotzelei Otto Graf Lambsdorffs (FDP), der Bundestag sei „mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer“. Tatsächlich gehören 114 der insgesamt 622 Abgeordneten zum Berufsbeamtentum. Und wer wollte schon Reformen gegen die eigenen Interessen verabschieden?

BILD druckt am 27. April Schaubilder mit Regionen in der Bundesrepublik ab und titelt: „Hier gibt’s die höchsten Pensionen“. Und weiter: „Dolce Vita für Beamte im Ruhestand! Denn: Pensionäre sind die am besten versorgte Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Ihre Ersatzquote (Anmerkung: Versorgung zum letzten Gehalt) liegt im Schnitt bei 63 Prozent. Zum Vergleich“, so BILD: „Die Ersatzquote aus der gesetzlichen Rente liegt im Westen bei 49,6 Prozent, im Osten sogar nur bei 41,2 Prozent!“ (Anmerkung: ohne Zusatzversorgung, die im Durchschnitt 20-35 Prozent beträgt). Der BILD-Beitrag stellt weiter fest: „Süßes Leben bei den Staatsdienern, knappes Einkommen für ‚normale‘ Rentner!“

Im Kleingedruckten beantwortet der BILD-Beitrag die Frage „Warum bekommen Beamte so hohe Pensionen?“ mit dem Hinweis auf eine neue Studie der Fondgesellschaft Union Investment und der darin enthaltenen Feststellung: Man müsse berücksichtigen, dass die Beamtenberufe im Durchschnitt durch höher qualifizierte und entlohnte Personen ausgeübt würden, die entsprechend auch höhere Pensionszahlungen erhielten. Ein Vergleich der Pensionsniveaus mit den Ansprüchen der gesetzlich Rentenversicherten ist daher aufgrund der stark unterschiedlichen Personengruppen kaum möglich.“

 

Der BRH und mit ihm unser Dachverband dbb setzen in ihren Reaktionen auf die Medienkampage auf Sachlichkeit und Redlichkeit. So hat der dbb-Bundesvorsitzende Peter Heesen in einer Presseerklärung öffentlich erwidert:

„Durch Wiederholung wird Unsinn nicht Wahrheit“

Seit drei Tagen läuft in der „BILD“-Zeitung die Wiederauflage ihrer jährlichen Kampagne gegen die Beamtenversorgung. Wie üblich wird durch unsachliche Verkürzung, Übertreibung und Weglassung der Eindruck erweckt, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereicherten sich unverhältnismäßig und ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler. Hierzu der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen: „Durch Wiederholung wird Unsinn nicht Wahrheit. Wie jedes Jahr verschweigt der ‚BILD‘-Journalist auch diesmal zum Beispiel die höheren Bildungsabschlüsse, durchgehende Erwerbsbiographien, das Fehlen jeder Zusatzversorgung, die Konsequenzen der Vollversteuerung der Beamtenpensionen und die Tatsache, dass Pensionäre die im Alter stark ansteigenden Prämien für ihre Krankenversicherung aus der Versorgung aufbringen müssen. Mit seriösen Vergleichsmaßstäben lassen sich halt schwerer Neidkampagnen anzetteln.“

Wegen der beeindruckenden Zahl und der dramatischen Schlagzeilen werden bei BILD kurzerhand die gesamten Versorgungskosten aller Gebietskörperschaften für die nächsten 40 Jahre addiert. Um den Effekt einer möglichst dramatischen Kluft zwischen den Einkommen der gesetzlich Rentenversicherten und den Beamtinnen und Beamten zu erzielen, werden in der BILD (Ausgabe vom 20.4.2010) die Pensionsansprüche eines Staatssekretärs mit denen eines Durchschnittsverdieners verglichen. Und am 21.4.2010 lässt BILD einen Bundestagsabgeordneten der Grünen schließlich die Eingliederung aller Pensionäre in die gesetzliche Rentenversicherung fordern. Heesen: „Natürlich verzichten die ‚BILD‘-Leute auf die Nachfrage, wie und wo dieser ‚Haushaltsexperte‘ die allein für die Nachversicherung nötigen Finanzmittel auftreiben will. Alles nach dem Motto: Wir lassen uns unsere Vorurteile nicht durch Fakten kaputtmachen. Fazit: Peinlich.“

 

Für den Seniorenverband BRH hat der Bundesvorsitzende Dieter Berberich zur Versachlichung und Aufklärung folgende weitere Fakten zusammen getragen:

Was beim Vergleich Rente mit Pension zu beachten ist

Immer wieder wird behauptet, die beamtenrechtliche Versorgung sei ein "Privileg", das nicht mehr zeitgemäß ist. Wer vergleicht, muss die Unterschiede in den Grundsätzen wie auch in der Ausgestaltung berücksichtigen.

Grundsätzliche Unterschiede

1.)    Rentenbeiträge werden vom Erwerbstätigen erhoben bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2008: 5.300 € West / 4500 € Ost). Darüber hinausgehende Vergütungen unterliegen nicht der Versicherungspflicht, weshalb aus ihnen auch keine Renten entstehen können. Deshalb liegt die Höchstrente heute bei rund 2200 €.

2.)    Personen mit höherem Einkommen wissen deshalb, dass sie eine zusätzliche Altersversorgung benötigen, wenn sie im Alter keinen sozialen Abstieg erleben wollen. Beschäftigte mit langer Ausbildung (Abitur, Hochschule), die in der privaten Wirtschaft tätig sind, erhalten deshalb als Ausgleich für die Ausbildungszeiten eine höhere Vergütung. Für das Alter benötigen sie außerdem eine betriebliche Altersversorgung. Oder sie bekommen zusätzliche Vergütungen, mit denen sie selbst für ihr Alter vorsorgen sollen. Deshalb werden hochrangigen Managern, wie Untersuchungen jüngst ergeben haben, Hunderttausende € jährlich für ihre Altersversorgung zusätzlich gewährt.

3.)    Die Pension hat eine Doppelfunktion, denn sie ersetzt Rente und betriebliche Altersversorgung. Wer vergleicht, muss deshalb neben die Pension Rente und Betriebsrente stellen. Dabei gewährt der Betrieb oft eine Gesamtversorgung, die an die letzte Vergütung des Mitarbeiters anknüpft, und zwar unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rente.

Wer vergleicht, muss weiter berücksichtigen, dass die Anforderungen im öffentlichen Dienst gerade in den letzten zwei Jahrzehnten stark gestiegen sind. Wer heute Beamter werden will, muss über eine besonders qualifizierte Ausbildung verfügen (Allgemeine Verwaltung, Justiz, Schule und Hochschule). Wer eine Hochschulausbildung vorweisen muss, um Beamter werden zu können, erwartet mit Recht nach lebenslanger Tätigkeit eine Altersversorgung, die über 2200 € monatlich liegt.

Bildungsabschlüsse im Vergleich

Arbeitnehmer

Beamte (2004)

Verhältnis

Ohne Schul- Berufsabschluss    28%

 

28 : 0

Hauptschulabschluss                25,5%

BesGr. A2-A5        0,7%

36,5 :1

Realschulabschluss                  36,5%

BesGr.A6-A8      21,6%

1,7 :1

Abitur                                                10%

                              77,7%

1:7,7

Studium / FH-Abschluss                 6%

 

BesGr. A9-A12   53,7%

BesGr. A13 u.hö. 24%

1:13

4.)    Der Beamte hat Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihn angemessen, das heißt entsprechend seiner Vorbildung und Verantwortung besoldet. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient uns allen. Der Beamte soll seinen Dienst versehen, ohne darüber nachdenken zu müssen, ob er sich und seine nächsten Angehörigen ernähren kann. Diese Sicherheit ist erforderlich, damit er seine Pflichten, die es oft genug auch erfordern, dass er dem Bürger Unbill bereitet, erfüllen kann. Nur eine angemessene Besoldung schützt überdies vor Verführbarkeit. Wenn Deutschlands öffentlicher Dienst heute bei den Bürgern wie auch im Ausland großes Ansehen genießt, dann liegt das nicht zuletzt daran, dass er ausschließlich nach Recht und Gesetz handelt.

5.)    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass nur ein Teil der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft eine Betriebsrente erhält. Die betriebliche Altersversorgung ist jedenfalls in großen Unternehmen üblich und nur sie können mit dem größten deutschen Betrieb, nämlich dem öffentlichen Dienst, verglichen werden.

6.)    Immer wieder wird auf die steigenden Aufwendungen für die Pensionen hingewiesen. Sie gehen in erster Linie zurück auf die in den letzten Jahrzehnten zusätzlich eingestellten Beamten (Polizisten, Lehrer, Techniker). Darüber hinaus haben es Bund und Länder unterlassen, für diese Versorgungszusagen Rücklagen zu bilden. Das wird von der Politik heute eingeräumt. Viele Kommunen und die Kirchen sind anders verfahren und haben Geld zurückgelegt. Sie stehen wesentlich besser da.

Erst seit Mitte der 90er Jahre wird durch den Aufbau von Finanzfonds vorgesorgt. Das ist ein Stück Kapitaldeckung, die allerdings von den Beamten und Versorgungsempfängern durch Abschläge teilweise selbst finanziert wird.

Wie zwiespältig bis heuchlerisch Politik mit dem Thema „Versorgungsausgaben“ umgeht, hat jetzt der Gesetzgeber in Niedersachsen unter Beweis gestellt. Dort haben alle Beamten und Versorgungsempfänger die Finanzierung einer Versorgungsrücklag in Höhe von ca. 550 Mio. Euro durch eine Minderanpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ermöglicht. Die Landesregierung hat allerdings per Gesetz die vorzeitige Auflösung dieses Fonds im Haushalt beschlossen und zugleich die weitere Zuführung der Einsparungen an das Sondervermögen eingestellt. Ein schlimmer Betrug an den Beschäftigten.

Weitere Hinweise zum Vergleich von Rente und Pension

1.)    Viele der heutigen Pensionäre gehörten während ihrer aktiven Zeit zum einfachen oder mittleren Dienst. Sie waren Beamte von Bahn und Post, die inzwischen privatisiert worden sind. Diese Personen verfügen nur über sehr bescheidene Pensionen und Witwengelder.

2.)    Pensionäre erhalten einen Steuerfreibetrag. Das ist der Ausgleich dafür, dass Renten nur teilweise der Steuer unterliegen. Künftige Renten werden in die volle Steuerpflicht hineinwachsen, gleichzeitig wird der Steuerfreibetrag schrittweise abgebaut. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht erzwungen, in dem es beanstandet hat, dass Renten in der Vergangenheit im Ergebnis überhaupt nicht, Pensionen dagegen voll versteuert wurden.

3.)    Beamte und Pensionäre erhalten vom (früheren) Dienstherrn Beihilfe im Krankheitsfall. Das deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Den verbleibenden Anteil muss der Beihilfeberechtigte selbst absichern, und zwar für sich und seine nächsten Angehörigen. Das geschieht im Allgemeinen durch eine private Krankenversicherung.

Untersuchungen haben ergeben, dass das Beihilfesystem insgesamt für die Dienstherrn günstiger ist, weil sie keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung leisten müssen.

4.)    Der Unterschiede zwischen Rentner und Versorgungsempfänger, ohne Berücksichtigung der Personenzahlen oder Finanzaufwendungen ist bei einem Vergleich unseriös. Es werden nur  Einzelauszahlungen an Rentner den Versorgungsempfängern gegenübergestellt. Bei den Rentnern werden Durchschnittswerte aus dem Jahre 2001 angegeben. Bei den Versorgungsempfängern wird die Besoldungsgruppe A 13, 8 Stufe von 2004 angegeben, in der nur 24 % der höheren Beamten besoldet werden. Bei einem Mittelwert nach A 9 (gehobener Dienst) wäre der Vergleich objektiver.

Das Bundesverfassungsgericht hat (1 BVR 121/68 BVerfGE) hatte festgelegt: Eine Vergleichbarkeit zwischen Rente und Pensionen ist nicht möglich, selbst wenn man davon ausginge, dass Beamte Beiträge zahlen würden. Und weiter in einem Urteil vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99): „Bei Beamten berücksichtigt der Dienstherr bei der Gehaltszahlung die von ihm zu tragenden Versorgungslasten“. Die Beamtenversorgung ist, so das BVerfG und auch das Bundessozialgericht in einem Urteil von 2007, eigenständig und in ihren Strukturen nicht vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für einen fairen und sachlichen Vergleich Rente – Pensionen wäre es darüber hinaus erforderlich:

·           Die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente heraus zu nehmen;

·           darauf hinzuweisen, dass Pensionäre keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben, da die Pension eine sog. Vollversorgung darstellt;

·           Die Versorgungsbezüge der Beamten werden noch bis 2040, in ca. 30 Jahren angeglichen und bis dahin deutlich höher als die Renten versteuert. Erst dann hat sich die Besteuerung angeglichen.

·           Versorgungsempfänger müssen im Alter wesentlich stärker steigende Krankenkassenbeträge von ihren Versorgungbezügen bestreiten (ca. 220 € pro Versicherten steigend).

·           Bei den Versorgungsempfängern werden sämtliche Besoldungsgruppen bis zum Staatssekretär Besoldungsgruppe B 11 einbezogen.

·           Dienstzeiten werden wegen der Lebzeitanstellung des Beamten meist in vollem Umfang 35 bis über 40 Dienstjahre erbracht und damit Höchstansprüche an Versorgung erworben.

Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen

Bei der Entwicklung der Versorgungsausgaben wird oft ein Schreckensscenario gezeichnet. Der 3. Versorgungsbericht der Bundesregierung 2005 weist auf Seite 34 folgende Versorgungs-Steuerquoten aus (ab 2008 geschätzt):

Jahr

Gebietskörperschaften gesamt

Bund

Länder

Gemeinden

2003

5,84 %

2,57 %

9,49 %

5,51 %

2008

5,86 %

2,27 %

10,00 %

4,75 %

2020

6,29 %

1,87 %

11,51 %

4,52 %

2040

5,05 %

1,39 %

9,28 %

3,93 %

 

Damit wird deutlich, dass nach einem kurzen Ansteigen die Ausgaben sich sogar absenken werden. Beim Vergleich der Aufwendungen für Renten und Pensionen im Verhältnis zur Entwicklung des Bruttosozialproduktes (Quelle: Stat. Bundesamt) wird noch deutlicher, dass die Schreckensmeldungen und Befürchtungen über die sog. Pensionslasten keine sachliche Grundlage haben:

 

Rente

Versorgung

Verhältnis

1950 = 2,4 %

1950 = 2,3 %

1,04 : 1

2000 = 9,4 %

2000 = 0,9 %

10,44 : 1

2007 = 9,5 %

2020 = 0,7 %

14,57 : 1

 

 

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