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Lohnsteuerkarte aus Papier wird Ende 2010 abgeschafft

Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte aus Papier, 2011 werden keine neuen Karten mehr verschickt. Das teilt das Bundesfinanzministerium in seiner Pressemitteilung vom 05.10.2010 mit. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch im kommenden Jahr.

Grund dafür ist das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug, das ab 2012 in vollem Umfang anlaufen soll. Es vereinfacht und beschleunigt den Kontakt zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt. In der Übergangszeit im Jahr 2011 sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen:

Was muss man tun, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber liegt?
Für Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Verpflichtung, für 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen.

Was muss man tun, wenn man 2011 den Arbeitgeber wechselt?
In diesem Fall fordert der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte 2010 von seinem bisherigen Arbeitgeber an und händigt sie dem neuen Arbeitgeber aus.

Was geschieht mit der Steuerklasse und den eingetragenen Freibeträgen?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Umstände sich zu seinen Ungunsten geändert haben.

Beispiel: Wurde eine Ehe in 2010 geschieden und sind damit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Man kann aber beim Finanzamt beantragen, die Freibeträge herabzusetzen, wenn der Grund dafür inzwischen weggefallen ist. Ansonsten drohen später möglicherweise hohe Nachzahlungen.

Beispiel: Aufgrund eines Wohnortwechsels sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahr 2011 geringere Fahrtkosten anzusetzen als im Jahr 2010.

Wo bekommt man eine Lohnsteuerkarte, wenn man noch keine besitzt?
Während des Jahres 2010 wird eine Lohnsteuerkarte wie bisher von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt am Wohnort des Arbeitnehmers auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Wer ist künftig für die Lohnsteuerdaten zuständig?
Ab dem Jahr 2011 wird unmittelbar das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner sein, wenn es um Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie um deren Änderungen geht. Hinsichtlich der Meldedaten (z.B. Familienstand oder Geburt eines Kindes) bleibt es allerdings - wie bisher - bei der Zuständigkeit der Gemeinden.

Wie wird ab 2012 das reguläre Verfahren aussehen?
Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

Wo kann man sicher weiter informieren?
Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen den Bürgern unter
www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre "Die elektronische Lohnsteuerkarte" zur Verfügung. Einzelfragen beantwortet das zuständige Finanzamt.