DIW-Studie zur Vermögensverteilung bedient nur Vorurteile

Statt seriöser Fakten nur einseitige Bewertung

 

In der dritten Januarwoche berichteten die Medien umfassend über eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und behaupten darin, dass die Pensionen höher liegen als die Renten z.B. eines Facharbeiters und eines einfachen Angestellten. Das Ergebnis der auszugsweisen Veröffentlichungen aus der Studie sind Schlagzeilen wie „Beamte stehen im Alter besser da“, „Beamten geht es finanziell besonders gut“ oder „Glücklich, wer Beamter ist“, „Reiche Beamte“ oder „Beamte sind die großen Gewinner“.

 

Aus der DIW-Studie den Schluss zu ziehen, die Beamten seien überversorgt und die wohlhabendste Berufsgruppe überhaupt, ist faktisch falsch und unseriös. Mehrere wesentliche Unterschiede bleiben bei einem verkürzten Vergleich der Durchschnittswerte von Renten- und Pensionsansprüchen unberücksichtigt:

  • Für einen korrekten Vergleich müssten die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.

  • Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist.

  • Der höhere Aus- und Vorbildungsstand eines „durchschnittlichen“ Pensionärs muss berücksichtigt werden.

  • Durch die Privatisierungen im öffentlichen Dienst z.B. bei Post und Bahn wurden „Billiggehaltsgruppen“ ausgegliedert, mit der Folge, dass heute in Vergleichsberechnungen fast nur noch hochqualifizierte Dienste einbezogen werden.

  • Das Ruhegehalt der Beamten muss noch bis 2040 deutlich höher versteuert werden als die Renten.

  • Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.

Berücksichtigt wird wie so oft nicht, dass der Vergleich angestellt werden muss zwischen Pensionen und gesetzlicher sowie betrieblicher Altersvorsorge. In unseren Reihen gibt es Beamte bzw. Pensionäre aus dem einfachen und mittleren Dienst, deren Pensionen nicht weit vom Sozialhilfeniveau liegen. Ein Pensionär des Landes Niedersachsen der Besoldungsgruppe A 4 erhält in der Endstufe eine Bruttojahrespension von rund € 16.000,00. Insbesondere die Witwen dieser Beamten und Pensionäre haben Alterseinkünfte oftmals am Niveau der Grundsicherung.

Ein weiterer Aspekt bleibt unerwähnt, nämlich dass in die Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt wird. Alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, lassen sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien und sorgen selbst vor. Bei den „Staatsdienern“ sind allerdings sämtliche Besoldungsgruppen einbezogen bis zum Staatssekretär.

Völlig ausgeklammert hat die Studie die Vermögensbildung vieler Freiberufler aus den Gewinnen ihrer Tätigkeit. Nicht selten wird von diesen die Alterssicherung über Immobilien- oder Aktienerwerb und nicht über Rentenansprüche vorgenommen.

Auch die Feststellung, Beamte würden keine Sozialabgaben leisten, ist mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang zu bringen. Die Beamten beteiligen sich mit eigenen Beiträgen an der finanziellen Ausgestaltung ihrer späteren Altersvorsorge. Im Besoldungsreformgesetz des Jahres 1957 ist festgeschrieben, dass die Grundgehälter der Beamten um 7 Prozent gekürzt wurden, als Beitrag zur Versorgung. In der amtlichen Begründung zum Bundesbeamtengesetz (Bundestagsdrucksache I/2846 S. 35) heißt es: „Die Beamtenbesoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Diese Besoldungskürzung erfasst alle Besoldungsgruppen ohne Berücksichtigung einer Beitragsbemessungsgrenze. Auch das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 29.06.1961 aus: „Auch der NUR-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistungen erdient, seine Bezüge während der aktiven Zeit sind entsprechend niedriger und bleiben es ggf. auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken.“ In der jüngsten Entscheidung in Sachen Rentenbesteuerung hat das Bundesverfassungsgericht am 06.03.2002 (Az.: 2 BvL 17/99) erneut klargestellt: „Bei Beamten berücksichtigt der Dienstherr bei der Gehaltszahlung die von ihm zu tragenden Versorgungslasten“. Wir, der dbb und der BRH, sprechen von erdienten Versorgungsansprüchen.

Mit den Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung kann die beamtenrechtliche Versorgung nicht verglichen werden. Es handelt sich um ein eigenständiges Alterssicherungssystem. Die gesetzliche Rente beruht auf den Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts, Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Zahlungen, aus denen sich später die Rentenleistung errechnet. Große Summen werden jährlich aus Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse überwiesen. Im Jahr 2002 waren es 73 Mrd. Euro.

Ein Vergleich beider Alterssicherungssysteme verbietet sich auch deshalb, weil verschiedene Ziele verfolgt werden. Das Beamtenversorgungssystem hat das Ziel, für den Beamten und seine Familienangehörigen eine umfassende Altersversorgung zu gewährleisten und soll die Ansprüche aus der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversorgung kompensieren. Die Alimentation des Beamten ist verfassungsgarantiert. Die gesetzliche Rente hingegen war und wurde nie als allumfassende Vorsorge der Arbeitnehmer verstanden.

 

Die Reaktionen unser Kolleginnen und Kollegen auf solche Studien und deren öffentlich diffamierenden Bewertungen reichen von tiefer Betroffenheit bis hin zur Wut über die so einseitige Diffamierung einer Berufsgruppe. Beamte werden an den Pranger gestellt und zu „Schmarotzern“ des Staates abgestempelt.

„Wir müssen uns jedoch bewusst sein, die immer wieder geschürte Neiddebatte gegen die Beamten hat System“, so der BRH-Bundesvorsitzende Dieter Berberich. Sie wird ein bis zwei Mal jährlich angezettelt, um die Boulevardpresse zu bedienen, aber auch Druck auf die Politik aufzubauen. Wie Internetrecherchen belegen, stehen hinter der DIW und seiner Consulting-Unternehmen einflussreiche Wirtschaftskreise und Kunden wie zahlreiche Großbanken, Telekom, Microsoft Deutschland oder die Energiewirtschaft.

Nachdem sich die Wirtschaft infolge der Wirtschaftskrise und durch Steuerentlastungen tüchtig aus den öffentlichen Haushalten bedient hat und jetzt die Kassen geplündert sind, muss nach „Sündenböcken“ Ausschau gehalten werden. Da sind der öffentliche Dienst und vor allem seine Beamtinnen und Beamte immer ein dankbares Opfer. Eine solche gezielte Einzeldiskriminierung einer bestimmten Bevölkerungs- hier Berufsgruppe würde bei anderen Volksgruppen den Staatsanwalt wegen Volksverhetzung auf den Plan rufen. Aber mit Beamten darf man in diesem Land ungestraft so umgehen.

 

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