Gesetzentwurf: Sonderzahlung
wird Bundesbeamten und Versorgungsempfängern des Bundes ab 1. Januar 2012 in
voller Höhe wieder gewährt
Der Gesetzentwurf, mit dem die Sonderzahlung an
Bundesbeamte und Versorgungsempfänger des Bundes in voller Höhe wieder
gewährt wird hat am 1. Dezember 2011 den Bundestag passiert. Zur Wirksamkeit
muss er jetzt noch ohne Widerspruch durch den Bundesrat und dann
ausgefertigt und verkündet werden. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz
mit Wirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Da die Sonderzuwendung in die
Gehaltstabelle eingebaut ist, erhalten die Bundesbeamten und
Versorgungsempfänger des Bundes fortlaufend ab Januar 2012 monatlich höhere
Bezüge. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 16.12.2011 mit dem
Gesetzentwurf befassen.
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