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Gesetzentwurf: Sonderzahlung wird Bundesbeamten und Versorgungsempfängern des Bundes ab 1. Januar 2012 in voller Höhe wieder gewährt

 

Der Gesetzentwurf, mit dem die Sonderzahlung an Bundesbeamte und Versorgungsempfänger des Bundes in voller Höhe wieder gewährt wird hat am 1. Dezember 2011 den Bundestag passiert. Zur Wirksamkeit muss er jetzt noch ohne Widerspruch durch den Bundesrat und dann ausgefertigt und verkündet werden. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Da die Sonderzuwendung in die Gehaltstabelle eingebaut ist, erhalten die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger des Bundes fortlaufend ab Januar 2012 monatlich höhere Bezüge. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 16.12.2011 mit dem Gesetzentwurf befassen.

 

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