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Schreiben des BRH an alle Fraktionen zur fehlenden Erhöhung der Behindertenpauschbeträge im Steuervereinfachungsgesetz

Durch die Bekanntgabe des Steuervereinfachungsgesetzes stellte der BRH fest, dass die von Frau Schäffler-Kroner bei allen Fraktionen beantragte Erhöhung der Behindertenpauschbeträge nicht erfolgte. Sie veranlasste als Mitglied der Behindertenkommission folgende Schreiben an alle Fraktionen, gesondert auch an den bayrischen Finanzminister Fahrenschon sowie der dbb Tarifunion Bundesleitung zur Kenntnis:

Betreff: Antrag des BRH auf Erhöhung der Pauschbeträge für Behinderte gemäß § 33b Abs. 3 EStG

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, der BRH Seniorenverband hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer erhöht werden und sich im Oktober 2010 an alle Fraktionen gewandt, mit der Bitte, uns in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Durch die Bekanntgabe des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sind wir nun sehr betroffen, weil die Erhöhung der Pauschbeträge nicht erfolgt ist. Damit ist seit 1975 keine Änderung des § 33b Abs. 3 EStG erfolgt.

Die Enttäuschung der Mitglieder unseres Verbandes ist groß. Wir hatten mit unserer Forderung dargelegt, wie schwierig das Steuerverfahren besonders für ältere und behinderte Menschen ist. Nach nunmehr 36 Jahren erscheint es uns sinnvoll und notwendig, eine Anpassung an die derzeitige Kostenentwicklung vorzunehmen und das Verfahren in diesem Sinne zu vereinfachen.

Aus Sicht des BRH Seniorenverbandes läuft die Unterlassung einer steuerlichen Entlastung Behinderter den Zielen des Aktionsplans der Bundesregierung zuwider, denn es soll eine wesentliche Verbesserung der Gesamtlage Behinderter in Deutschland erreicht werden. Überdies sind Handlungsbedarf und -feld in Artikel 22 und 28 der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Der Nationale Aktionsplan soll dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen sichern und umsetzen.

Wir bitten Sie, unsere Forderung zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass die Pauschalsätze adäquat angehoben werden. Mit freundlichen Grüßen, Gertrud Schäffler-Kroner, stellv. Bundesvorsitzende.

Das Schreiben an Finanzminister Fahrenschon unterscheidet sich durch einen weiteren Abschnitt bzw. eine Ergänzung im Vergleich zum obigen Schreiben an die Fraktionen, der sich wie folgt auf den besonderen Einsatz des Ministers bezieht:

Die Enttäuschung ist umso größer, als Sie sich in der „Münchner Runde“ des Bayern 3-Fernsehens vom 26. Oktober 2010 als Fürsprecher dafür verwendet haben, den Behinderten eine umfängliche Verbesserung ihrer Situation zu ermöglichen und der Diskriminierung von Behinderten entgegenzuwirken, indem Sie für die Änderung des seit 36 Jahren gültigen Paragraphen eintreten. Hierzu haben Sie sich ebenfalls im Gespräch mit dem BRH von der Begründetheit und Richtigkeit der Maßnahme überzeugen lassen und Ihr Engagement zugesagt.

Leider haben wir auf unser Schreiben vom 29. Oktober 2010 bislang keine Nachricht erhalten. Gegenüber Amtsträgern des bayrischen Beamtenbundes haben Sie, sehr geehrter Herr Minister, geäußert, dass es eine Erhöhung der Pauschale geben wird, wie wir dies angeregt haben.


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