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Besserer Renten- und Anlegerschutz

Vom 1. Juli 2011 an gibt es eine Rentenerhöhung um 0,99 Prozent. Obwohl die Rentenzahlungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind, profitieren die Rentner von der Rentengarantie und müssen nicht – wie auch nicht in 2009, als die Löhne fielen – mit einer Kürzung rechnen, sondern dafür gibt es die so genannte Nullrunde.

Um die Anleger zu schützen, werden zukünftig die Anlageberater für Investmentfonds dazu verpflichtet, die Anleger bzw. ihre Kunden gemäß strengeren Informationspflichten zu beraten. Die Anlegerinformationen werden auf zwei Seiten vereinheitlicht und sind dann vor allem allgemeinverständlicher gefasst, so dass der Verbraucher die „Anlageziele, den Aufwand und die Funktionsweise“ ebenso wie das „Risiko und das Ertragsprofil“ so dargestellt findet, dass er sie nach allgemeinem Ermessen gut verstehen und mit anderen Angeboten vergleichen kann. Die Investmentberater seien verpflichtet, jedem Interessenten diese „Informationsblätter auszuhändigen“.

(Quelle: FAZ vom 1. Juli 2011)


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