Mehr Zeit für pflegebedürftige Angehörige
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, so teilt es die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. März 2011 mit: Für berufstätige Menschen, die einen Angehörigen pflegen, soll die halbe Arbeitszeit mit drei Vierteln Gehalt bemessen werden. Dies würde zunächst zu einer Entlastung der Pflegenden führen.
Sie wurde von der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegt im Rahmen der „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“. Die Reduzierung der Arbeitszeit ist für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Man kann die Arbeitszeit auf bis zu fünfzehn Stunden in der Woche verkürzen. Gewerkschaften und Sozialverbände lassen hierzu verlautbaren, dass die Regelung keinen rechtlichen Anspruch für die pflegenden Angehörigen beinhalten soll. In Kraft treten soll das Gesetz zum 01. Januar 2012.
Der Entwurf sieht vor, dass ein in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in Zukunft de facto halbieren kann und dafür 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes erhält. Später muss der Beschäftigte diesen „Vorschuss“ wieder ausgleichen. Er erhält also nur so lange die 75 Prozent, bis der Unterschied wegfällt. Dies wird damit gerechtfertigt, dass möglichst alle Rentenansprüche erhalten bleiben sollen.
In den Unternehmen übernimmt die Bundeskasse die höheren Gehaltszahlungen, die auch zinslos gezahlt werden, um sie später von den Unternehmen wieder zurück- erstattet zu bekommen. Die Kosten dafür belaufen sich auf geschätzte 8 Millionen Euro im Jahr, sie entstehen durch Zinsen und Kreditausfallabsicherungen.
Überdies sollen pflegende Angehörige eine Versicherung abschließen, die das Risiko der Erwerbsunfähigkeit minimiert. Auch das ist nicht im Sinne der Gewerkschaften. Ein Sprecher Schröder schließt sich dem an und gibt durch einen Aufwandsvergleich im Verhältnis zum Bruttolohn ein Beispiel dafür, dass eine solche Versicherungssumme zu hoch sei. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bereits eine nennenswerte Anzahl von Unternehmen die Pflegeteilzeit möglich mache, auch als Wettbewerbsfaktor für die Rekrutierung von Arbeitskräften.
Die Sozialverbände wenden sich insbesondere gegen die Praxis, dass erst die Einwilligung des Arbeitgebers nötig werde, um die Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dies setze den guten Willen der Arbeitgeber voraus und hinzu komme der 25prozentige Abschlag beim Gehalt, der so nicht hinnehmbar sei. Selbst die Arbeitgeber sehen kritisch einer Zunahme neuer Bürokratie entgegen sowie zusätzlichen Erschwernissen wie z. B. der Organisation. Letztlich würde durch die Gesetzeskonstruktion die Erweiterung des Kündigungsschutzes Folge sein.
Von den 2,2 Millionen pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden bislang 1,6 Millionen durch ihre Angehörigen – oft in Kombination mit den ambulanten Pflegediensten – versorgt.