Offener Brief an Professor Dr. Raffelhüschen
Das Ehrenmitglied des BRH, Herr Herbert Weber, hat zu den Äußerungen des Professors für Finanzwirtschaft Raffelhüschen, folgenden Brief an diesen weitergeleitet:
„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Raffelhüschen,
Ihre Verlautbarungen zu den Ruhestandsbezügen der Beamten sind inzwischen unerträglich. Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Bevor sie über Ruhestandsbezüge der Beamten und auch über Renten reden, sollten Sie Ihre zu erwartenden Ruhestandsbezüge veröffentlichen. Auch Ihr derzeitiges Einkommen einschließlich der Einkommen aus drei Aufsichtsratssitzen dürfte die Öffentlichkeit interessieren, bevor Sie sich zu Beamtenpensionen äußern.
Anscheinend ist Ihnen nicht bekannt, oder Sie wollen es bewusst nicht wahrnehmen, welche Sparmaßnahmen zu Lasten der Beamten und Versorgungsempfänger in den letzten Jahren erfolgt sind. Dies sind mehr als 40 Einzelsparmaßnahmen. Nur einige Sparmaßnahmen möchte ich Ihnen nennen, die die durchschnittliche Jahrespension um mehr als 2.000 ( in Worten: Zweitausend) Euro abgesenkt haben. Dies insbesondere auch für Ruhestandsbeamte des einfachen und mittleren Dienstes. Sparmaßnahmen, die die vorstehende Zahl bewirkt haben, sind:
Wegfall der Sonderzuwendung bis auf einen geringen Prozentsatz
Wegfall des Anpassungszuschlages
Wegfall des Erhöhungsbetrages
Abflachung der Versorgungsbezüge in acht gleichen Schritten in den
Jahren 2003 bis 2010. damit ist die Absenkung des
Höchtsruhegehaltssatzes von 75 % auf 71,75 % erfolgt.
Da Ruhestandsbeamte neben anderen Abzugsbeträgen zur vollen Abdeckung ihrer Krankenversorgung hohe Krankenkassenbeiträge entrichten müssen, verbleiben in der Regel nur etwa 60 % und weniger (und keine 71,75 %) der Aktivbezüge als Nettopension. Sie sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass Pensionen und Renten kein Geschenk eines gütigen Staates sind, sondern in einem langen Berufsleben erarbeitet wurden. Wichtig erscheint mir auch, wenn man über Beamten-Pensionen spricht, die Begründung zum Bundesbeamtengesetz (Bundesdrucksache I/284 S. 35):
Die Beamtenbesoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil am 29. Juni 1961 ausgeführt: Auch der Nur-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistung erdient, seine Bezüge während der aktiven Zeit sind entsprechend niedriger und bleiben es auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken. Dazu ist noch anzumerken, dass die geringeren Aktivbezüge sich auch auf die Pensionen auswirken. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass bei der Besoldungsreform 1957 wegen der zu erwartenden Ruhestandsbezüge die Bezüge vergleichbaren Angestellten um sieben Prozent niedriger angesetzt wurden. Ich möchte es dabei bewenden lassen, obwohl noch auf viele Negativentwicklungen bei den Beamtenpensionen hingewiesen werden könnte.
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