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Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33 b Abs. 3 EStG

Die Schatzmeisterin und stellvertretende Bundesvorsitzende des BRH, Frau Schäffler-Kroner, hat im folgenden Brief vom 29.10.2010 an den Finanzminister des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen in München, Georg Fahrenschon MdL, die Anhebung der steuerfreien Pauschbeträge für ältere Behinderte eingefordert. Sie schrieb als Mitglied der Behindertenkommission:

Sehr geehrter Herr Minister Fahrenschon, in der „Münchner Runde" vom Bayern 3-Fernsehen haben Sie erstaunt geäußert, dass die steuerfreien Behinderten-Pauschbeträge seit den 70er Jahren nicht mehr angepasst wurden.

Der Seniorenverband BRH ist in dieser Angelegenheit schon mehrfach initiierend aktiv geworden. Durch die Finanzkrise ist unser Antrag aber leider nicht zum Zuge gekommen.

Die Anhebung der steuerfreien Pauschbeträge ist aber für ältere Behinderte sehr wichtig, denn sie kommen oft mit ihren Mehrausgaben über die Pauschbeträge. Das Sammeln von Belegen und Listen, sowie die Darstellung in der Steuererklärung, ist aber gerade für Senioren extrem schwierig, zusätzlich noch, wenn sie beeinträchtigt sind.

Sehr geehrter Herr Finanzminister, umso mehr freut es uns, in Ihnen einen einflussreichen Fürsprecher für den Antrag des Seniorenverbandes BRH gefunden zu haben“.

Mit freundlichen Grüßen, Gertrud Schäffler-Kroner,

Stellv. Bundesvorsitzende

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