Antwortschreiben der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Erhöhung des Behindertenpauschbetrages
Zur gleichen Problematik erhielt Frau Schäffler-Kroner auch von der Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag am 26. Juli folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Schäffler-Kroner, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juni 2011 zur Erhöhung der Pauschbeträge für Behinderte gemäß § 33b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Behindertenpauschbeträge aus dem Jahr 1975 dringend anpassungsbedürftig sind. In vielen Fällen können Sie die tatsächlichen Kosten nicht mehr abdecken. Mit einer Anpassung könnten wir zugleich einen Beitrag zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau leisten.
Die CSU hat sich bereits im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes für eine Anpassung der Pauschbeträge für Behinderte ausgesprochen. Allerdings kostet dies einen dreistelligen Millionenbetrag.
Wir werden das Thema Steuervereinfachung und Bürokratieabbau weiterhin auf der Tagesordnung halten. Dazu zählt für mich auch eine Anpassung der Pauschbeträge für Behinderte.
Mit freundlichen Grüßen, Gerda Hasselfeldt, MdB.