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Veranstaltung: Menschen mit psychischer und seelischer Behinderung „Nicht Vergessen“ vom Bündis90/Die Grünen

Diese Veranstaltung fand am 15. März 2011 im Bayerischen Landtag statt. Die stellvertretende Bundesvorsitzende und Schatzmeisterin des BRH, Frau Schäffler-Kroner, nahm als Mitglied der Behindertenkommission teil und leitete uns Informationen zum Fachgespräch weiter.

Menschen mit einer dauerhaften psychischen oder seelischen Beeinträchtigung werden bei den Diskussionen um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission häufig vergessen. Dabei gilt der Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch für sie. Als Folge der UN-Konvention sind die dort formulierten Ansprüche und Rechte maßgebend für den Umgang mit Menschen dieser Erkrankung. Sowohl die Praxis der Unterbringung und Behandlung behinderter und psychisch kranker Menschen gegen deren Willen, Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die der Unterbringungs- und Psychisch-Kranken-Gesetze, müssen, an der UN-Konvention ausgerichtet, geprüft werden. Zum besseren Schutz der Betroffenen sollen Modelle einer rechtlichen Assistenz entwickelt und auf Praxistauglichkeit getestet werden.

Einer dringenden Überprüfung bedürfen besonders die Regelungen über die Befugnis der Betreuer zu deren Vertretung und der Einwilligungsvorbehalt im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit des Kranken. So garantiert Artikel 29 behinderten und psychisch kranken Menschen eine „umfassende Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“. Als Verstoß gegen die Vorgaben der Behindertenrechtskommission sei daher der Ausschluss vom Wahlrecht zu erachten, dies gilt für solche Personen, deren Betreuer über die Anordnung einer umfassenden Vertretungsmacht verfügen. Über diese und andere Fragen wurde diskutiert.

Frau Schäffler-Kroner hat uns dazu eine beeindruckende Liste vorgelegt, damit der Leser anhand der Fakten eine Vorstellung entwickelt, wie viele Menschen die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit betrifft:

 

Im Jahr 2007 waren rund 8,4 Prozent der Bevölkerung als Schwerbehinderte anerkannt, das sind knapp sieben Millionen Bürgerinnen und Bürger. Unmittelbar betroffen sind 77.700 blinde Menschen, 270.700 mit einer Sehbehinderung, 47.900 Taube, 218.600 Hörbehinderte, 16.900 Querschnittsgelähmte, 1,03 Millionen Menschen mit einem Gliedmaßenverlust /Teilverlust oder Funktionseinschränkung der Gliedmaßen), 271.400 Menschen mit einer Störung der geistigen Entwicklung, z. B. einer Lernbehinderung.

 

Die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung steigt mit dem Alter. Dies gilt hauptsächlich für die Einschränkungen des Sehens, Hörens, Kraft und Genauigkeit von Bewegungen, dem Kurzzeitgedächtnis und anderen kognitiven Fähigkeiten. In der Altersgruppe der über 65jährigen haben 22 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Für die Zukunft bedeutet das, dass im Jahr 2060 die Deutschen zu 34 Prozent älter als 65 Jahre werden und damit die Behinderungswahrscheinlichkeit steigt.

Diese Beobachtung gibt es auch im Ausland. Schätzungen der WHO zufolge haben 10 Prozent der Weltbevölkerung irgendeine Art der Behinderung. Bei Befragungen von 18- bis 64-jährigen in den USA gaben diese an, bei der Aufnahme oder Durchführung ihrer Arbeit durch die Behinderung eingeschränkt zu sein.

Es sei zudem darauf hinzuweisen, dass die Behinderung im deutschen Recht als individuelle Beeinträchtigung eines Menschen gesehen wird, während die UN-Konvention zugrunde legt, dass Behinderung aus der Beziehung von Mensch und Umwelt entsteht.

 

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